Vorschriften

Internationale und nationale Regularien wie die Luftverkehrsordnung machen auch Vorgaben für den Freizeit-Modellflug. Die nachfolgenden Informationen sind eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Für mehr Details lohnt sich ein Blick auf z.B. diese externen Quellen:

Modell-Haftpflichtversicherung

Für den Betrieb von Flugmodellen muss obligatorische eine Modell-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die übliche Privathapftpflichtversicherung ist hier nicht ausreichend. Diese speziellen Modellflug-Versicherungen sind verfügbar über:

Für Mitglieder und Mitgliedsanwärter des MFC Süderelbe e.V. ist eine DMFV-Mitgliedschaft verpflichtend.

Kennzeichnungspflicht

Seit dem 1.5.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach Pilotenregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt und Zuteilung einer eindeutigen Identifikationsnummer (e-ID) zulässig. Diese e-ID muss auf den Flugmodellen angebracht werden. Die Registrierung ist über die Website des Luftfahrt-Bundesamt möglich. Die Option dazu findet sich Im Menü unter „Drohnen“ / „UAS-Betreiberregistrierung“.

Weitere Informationen

Kenntnisnachweis

Seit Oktober 2017 ist es grundsätzlich notwendig, über einen Kenntnisnachweis zu verfügen, wenn

  • das Flugmodell schwerer als 2 kg ist
  • und / oder die Flughöhe größer 120 m beträgt.

Dies gilt auch für unseren Modellflugplatz – trotz erteilter Aufstiegsgenehmigung. (Eine frühere anderslautende Ausnahme gilt mit Erteilung der Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) an den DMFV im Juli 2022 nicht mehr.)

Der Kenntnisnachweis kann online erworben werden über den DMFV oder den DAeC.

In jedem Fall ist es für alle Gäste und Mitglieder empfehlenswert, den einfach zu erlangenden Kenntnisnachweis zu erwerben und das damit verbundene Online-Training zu absolvieren. So ist man über wichtige Bestimmungen und Sicherheitsrichtlinien gut informiert.